AGB's-Umzug
AGB´s - Umzug
1. Beauftragung
Mit der Ersteigerung der Transportauktion erteilt der Kunde der Firma CityRENT einen Transportauftrag. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und CityRENT wird gültig, wenn der Auftraggeber den Auftrag zu einem bestimmten Tag oder Zeitpunkt mündlich, fernmündlich oder schriftlich vergibt.
2 Leistung
CityRENT verpflichte sich, den angeforderten Transport zum vorher vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Außerdem verpflichte CityRENT sich, sorgsam und gewissenhaft zu dem vorher vereinbarten Preis, den Auftrag durchzuführen.
3 Ladung - Tragehilfe
Die Beladung des Fahrzeugs erfolgt generell durch CityRENT oder mit Hilfe des Kunden, sollte ein Mitarbeiter von CityRENT um Unterstützung bitten. Wir übernehmen die Haftung für Transportschäden, nach mündlicher Absprache mit dem Auftraggeber.
4 Tragehilfe
Zusätzlich Tragehilfen werden vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abgesprochen und erhalten eine zusätzliche Vergütung.
5 Fälligkeit der Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich nach der Entladung des Fahrzeugs am Zielort. Der Kunde bekommt eine Rechnung oder bei Barzahlung wird eine Quittung ausgehändigt.
6 Haftung
Nach §428 HGB kann der Fuhrunternehmer nicht haftbar gemacht werden, wenn durch höhere Gewalt der Auftrag verhindert wird, auch wenn dem Kunden vertragliche zugesicherte Leistungen dadurch entgangen sind.
7 Sorgfaltspflicht – Haftung
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche empfindliche Güter, z.B.(Hifi-Anlagen, TV, Waschmaschine, Kühlschrank, Glas, Porzellan etc.) für den Transport sorgfältig zu verpacken. Die Ansprüche bei Verlust oder der Beschädigung erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar ist und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag der Auslieferung der Transportgüter angezeigt wurde. Rückprojektion und Plasma/LCD-Bildschirme sind grundsätzlich von der Transporthaftpflicht ausgeschlossen.
8 Haftung
CityRENT übernimmt grundsätzlich nur die Haftung, wenn CityRENT grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann und wie im Punkt 7. beschrieben, die Güter sorgsam verpackt wurden. Reklamationen sind sofort nach Erledigung des Auftrags geltend zu machen, eine spätere Reklamation ist somit hinfällig.
9 Mehrmalige Arbeiten
Es erfolgt generell keine zweite Anfahrt. Der Kunde wird vorher von CityRENT informiert, wie viel Ladevolumen (LKW) zur Verfügung steht, um seinen Transport zu bewerkstelligen. Jede zusätzliche Fahrt wird extra vergütet und der Kunde haftet für weitere etwaige Schäden zum Nachteil von CityRENT. Bei Verschulden durch CityRENT werden die zusätzlichen anfallenden Kosten dem Kunden nicht berechnet.
10 Rücktritt – Storno
Der Kunde hat das Recht innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung den Transportauftrag zu stornieren. Kündigt der Kunde außerhalb dieser Frist den Transportauftrag, werden dem Auftraggeber 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
12 Pfandrecht
CityRENT hat wegen aller durch den Transportvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Transportgut. Die Herausgabe kann verweigert werden, solange das Entgelt nicht vollständig bezahlt wurde.
13 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. CityRENT vereinbart.
14 Salvatorische Klausel Auszug (Wikipedia.de)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
